Pressemitteilung | Deutscher Frauenrat - Lobby der Frauen in Deutschland e.V.

Das AGG braucht endlich ein Verbandsklagerecht / Zehn Jahre Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

(Berlin) - Zehn Jahre nach Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) hält der Deutsche Frauenrat eine Reform für notwendig.

"Das AGG war ein unerlässlicher Schritt zur Bekämpfung vielfältiger Benachteiligungen. Doch es gibt Schutzlücken, die geschlossen werden müssen, damit Menschen wirkungsvoller gegen Diskriminierung vorgehen können. Vorrang hat für uns dabei ein Verbandsklagerecht, damit Betroffene bei Klagen unterstützt werden können. Aber auch die Ausweitung der Fristen, innerhalb derer Betroffene Ansprüche geltend machen können, würden den Wirkungsgrad des AGG erhöhen. Jenseits der Neujustierung des AGG müssen auch die Befugnisse der Antidiskriminierungsstelle des Bundes erweitert und gesetzlich klargestellt werden. Wichtig sind aus unserer Sicht vor allem eine echte Einzelfallberatung und die Einräumung eines umfassenden Auskunftsrechts. So melden sich bei uns immer wieder ratsuchend Frauen, die sich etwa beim Entgelt oder allgemein am Arbeitsplatz benachteiligt fühlen. Diese verweisen wir an die ADS, wohl wissend, dass deren Kapazitäten in Sachen Einzelberatung sehr beschränkt sind. Hier muss personell und finanziell dringend aufgestockt werden", sagte Susanne Kahl-Passoth, stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Frauenrats.

Der Deutsche Frauenrat sitzt mit einer Vertreterin im Beirat der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Frauenrat - Lobby der Frauen - Bundesvereinigung von Frauenverbänden und Frauengruppen gemischter Verbände in Deutschland e.V. Pressestelle Axel-Springer-Str. 54a, 10117 Berlin Telefon: (030) 204569-0, Fax: (030) 204569-44

(cl)

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