Pressemitteilung | DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e.V.

DSLV sieht sich durch Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bestätigt / Tarifeinheitsgesetz provoziert weiterhin Gewerkschaftskonkurrenz

(Berlin) - Mit seiner gestrigen Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit des Tarifeinheitsgesetzes hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) den erforderlichen Interessenausgleich zwischen zwei oder mehr Gewerkschaften in einem Betrieb zwar grundsätzlich präzisiert und gefestigt, gleichzeitig deckt das Gericht in seiner Begründung aber einen auch für die Speditions- und Logistikbranche relevanten Punkt auf.

Danach hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber aufgegeben, das Tarifvertragsgesetz bis Ende 2018 insoweit zu ändern als wesentliche Belange einzelner Branchen bei der Verdrängung bestehender Tarifverträge nicht einseitig zu Lasten der unterlegenen Gewerkschaft vernachlässigt werden dürfen.

Es ist fraglich, ob die angegriffenen Regelungen geeignet sind, das Ziel zu erreichen, Tarifkollisionen zu vermeiden. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Gesetzgeber heftigere Konkurrenzen und Statuskämpfe in einzelnen Branchen provoziert, erscheint hoch.

Denn nicht nur Spartengewerkschaften, sondern zunehmend zwei gleich starke Branchengewerkschaften, auch unter dem Dach des Deutschen Gewerkschaftsbunds, werben um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines Betriebs, stellt der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) fest. "Der im Tarifeinheitsgesetz verankerte und durch das Gericht bestätigte Mehrheitsgrundsatz heizt den Wettbewerb zwischen diesen Gewerkschaften sogar noch an und konterkariert damit das eigentliche Ziel des Gesetzes", sagt DSLV-Hauptgeschäftsführer Frank Huster.

In der Produktionslogistik, in deren Rahmen logistische Dienstleistungspakete individuell für Industrieunternehmen konzipiert werden, besteht Tarifpluralität damit faktisch weiter. Hier konkurrieren nach wie vor zwei Branchengewerkschaften miteinander. Huster: "Dieser Kampf wird dann auf dem Rücken der Unternehmen und der Belegschaft ausgetragen und führt zu einer Störung des Betriebsfriedens."

Der DSLV hatte den Gesetzgebungsprozess seinerzeit konstruktiv begleitet und eine ergänzende Regelung formuliert: In den Fällen, so der DSLV, in denen mindestens zwei annähernd gleich große Branchengewerkschaften die tarif- und organisationspolitische Zuständigkeit für einen Betrieb beanspruchen, muss die Arbeitnehmervertretung auf die Gewerkschaft begrenzt werden, die dem wirtschaftlichen Schwerpunkt des jeweiligen Betriebs am nächsten steht.

"Dem Vorschlag des DSLV ist der Bundestag damals leider nicht gefolgt. Der DSLV fordert den Gesetzgeber deshalb auf, den vom Gericht festgestellten leichten Korrekturbedarf jetzt für eine weitergehende Anpassung des Tarifeinheitsgesetzes zu nutzen", so Huster abschließend.
Der DSLV vertritt als Spitzenorganisation die Speditions- und Logistikbranche sowie die Transportwirtschaft über alle Verkehrsträger hinweg (Straße, Schiene, See- und Binnenschifffahrt sowie Luftfracht), einschließlich der Organisation, Bereitstellung, Steuerung, Optimierung und Sicherung von Prozessen der Güterströme entlang der Lieferkette. Der DSLV repräsentiert über seine 16 Landesverbände etwa 3.000 Unternehmen mit mehr als 540.000 Beschäftigten.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Speditions- und Logistikverband e.V. (DSLV) Pressestelle Unter den Linden 24 - Friedrichstr. 155-156, 10117 Berlin Telefon: (030) 4050228-0, Fax: (030) 4050228-88

(sy)

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