Pressemitteilung | Deutscher Journalisten-Verband e.V. (DJV) - Bundesgeschäftsstelle

DJV: Streikrecht ist Grundrecht

(Berlin) - "Das Streikrecht ist ein in der Verfassung garantiertes Grundrecht aller Beschäftigten. Es auszuhöhlen oder einzuschränken verstößt gegen die demokratischen Prinzipien unseres Landes." Mit diesen Worten reagierte Michael Konken, Bundesvorsitzender des Deutschen Journalisten-Verbands, auf Forderungen aus der Wirtschaft, drohende Arbeitskämpfe per Gesetz abzuwenden. Die in diesem Zusammenhang viel diskutierte Tarifeinheit nannte der DJV-Vorsitzende verfassungswidrig. "Das von der Bundesregierung favorisierte Prinzip ,Eine Gewerkschaft pro Betrieb' verstößt gegen die Koalitionsfreiheit.

Die Arbeitnehmer müssen auch weiterhin frei entscheiden können, welcher Gewerkschaft sie sich anvertrauen." Das Prinzip Mehrheitsgewerkschaft negiere die berechtigten Interessen einzelner Berufsgruppen.

Der DJV-Vorsitzende wies darauf hin, dass die angestrebte Tarifeinheit nicht nur die Gewerkschaften treffe, die derzeit die Arbeitskämpfe bei Bahn und Lufthansa organisierten. Auch der DJV, der seit Jahrzehnten erfolgreiche Tarifpolitik gemeinsam mit der DGB-Gewerkschaft ver.di mache, wäre davon betroffen. Die Arbeitskämpfe der Journalistinnen und Journalisten zur Durchsetzung fairer Tarifverträge, wie sie zuletzt im Zeitungsbereich geführt worden seien, habe der DJV stets gemeinsam mit der dju in ver.di geführt. "Wir haben immer verantwortungsvoll für die Interessen der Journalisten gekämpft. Das werden wir uns von der Bundesregierung nicht kaputt machen lassen."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Journalisten-Verband e.V. (DJV), Bundesgeschäftsstelle Hendrik Zörner, Pressesprecher Charlottenstr. 17, 10117 Berlin Telefon: (030) 7262792-0, Fax: (030) 7262792-13

(sy)

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