Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)

DAV gegen Einführung der Online-Durchsuchung und Quellen-TKÜ / Anwaltverein lehnt Erweiterung des Einsatzes von Staatstrojanern im Eiltempo ab

(Berlin) - Die geplante Gesetzesänderung zur Quellen-TKÜ und Onlinedurchsuchung schafft nach Ansicht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) eine Rechtsgrundlage für schwerwiegende Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen und stößt auf verfassungsrechtliche Bedenken.

Die Koalitionsfraktionen wollen einen Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung des Strafgesetzbuches, des Jugendgerichtsgesetzes, der Strafprozessordnung und weiterer Gesetze" (Bundestagsdrucksache 18/11272) vom 22. Februar 2017 im laufenden Gesetzgebungsverfahren mit einem Änderungsantrag um ein brisantes Kapitel erweitern.

Ging es zuvor um die Frage des Fahrverbots als allgemeine Sanktion und den Richtervorbehalt bei der Blutentnahme, hat der Entwurf nunmehr einen neuen Schwerpunkt mit der Einführung der "Quellen-TKÜ" und der "Online-Durchsuchung. Damit sollen sogenannte Staatstrojaner zugelassen werden, also Programme, die unbemerkt Computer und Mobiltelefone von Verdächtigen ausspähen können.

Der Entwurf geht in seiner Bedeutung damit weit über die bisher im Entwurf enthaltenen Regelungen hinaus und dürfte an Eingriffstiefe und Konsequenzen den "großen Lauschangriff" deutlich überbieten. "Angesichts dieser Eingriffstiefe ist bereits das von der Bundesregierung und den Regierungsparteien gewählte Verfahren eines nachträglich eingebrachten Änderungsantrags verfassungsrechtlich äußerst bedenklich. Gesetzesvorschläge, die derartig gravierende Grundrechtseingriffe mit sich bringen, dürfen nicht den Eindruck erwecken, dass sie versteckt in einem Änderungsantrag eingebracht werden, um ohne Diskussion und mit großer Eile durchgesetzt zu werden.", so DAV-Präsident Rechtsanwalt und Notar Ulrich Schellenberg. Die Datenerhebungen, die durch die Änderung ermöglicht würden, führten zu einem umfassenden staatlichen Einblick in die Gefühls- und Gedankenwelt des Betroffenen und seien deshalb äußerst bedenklich. Auch seien die geplanten Maßnahmen in keiner Weise eilbedürftig und sollten in der nächsten Wahlperiode erneut beraten werden.

Der Änderungsantrag war am Mittwoch, den 31. Mai 2017 Gegenstand einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss. Zugelassen werden soll zum einen die Quellen-TKÜ, die das Abhören von Telefonaten und die Überwachung anderer Formen elektronischer Kommunikation ermöglicht, indem man sich in den Übertragungsweg durch Abfangen der Daten einschaltet, noch bevor sie verschlüsselt werden.

Zum anderen soll die Online-Durchsuchung zugelassen werden, also das Durchsuchen eines kompletten elektronischen Gerätes nach verdächtigen Daten. In beiden Fällen werden Programme (Staatstrojaner) eingesetzt, die unbemerkt Computer und Mobiltelefone von Verdächtigen ausspähen können. Je nach Beschaffenheit kann es ein solcher Trojaner auch ermöglichen, eingebaute Mikrofone und Kameras zu aktivieren.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) Swen Walentowski, Pressesprecher Littenstr. 11, 10179 Berlin Telefon: (030) 7261520, Fax: (030) 726152190

(wl)

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