Pressemitteilung |

DAG warnt vor Milliarden-Benachteiligung der Beitragszahler der Sozialversicherung

(Berlin) - Eine "politisch korrekte" Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Sozialversicherungsbeitragspflicht von Urlaubs- und Weihnachtsgeld hat die Deutsche Angestellten-Gewerkschaft (DAG) gefordert. "Vor Überlegungen im Bundesarbeitsministerium, Nachzahlungen u.a. beim Krankengeld durch eine Änderung des § 44 im Sozialgesetzbuch X zu umgehen, kann nur nachdrücklich gewarnt werden", erklärte DAG- Bundesvorstandsmitglied Lutz Freitag am 23. August in Berlin.

Nach dem - auch auf Grund von Klagen der DAG - ergangenen Urteil des Bundesverfassungsgerichts müssen bei der Berechnung u.a. von Arbeitslosen- und Krankengeld auch Einmalzahlungen berücksichtigt werden, wenn dafür Sozialversicherungsbeiträge erhoben worden sind.

"Beim Arbeitslosengeld ist zwar in allen endgültig entschiedenen Fällen eine nachträgliche Erhöhung nicht durchsetzbar", stellte der DAG-Sozialexperte klar. Anders sei die Rechtslage jedoch beim Krankengeld sowie beim Übergangsgeld der Renten- und dem Verletztengeld der Unfallversicherung. Nach § 44 Sozialgesetzbuch (SGB) X müssten die Sozialversicherungen auch unanfechtbar gewordene Bescheide für die Vergangenheit zurücknehmen, wenn die Rechtsgrundlage verfassungswidrig war. Und dies sei durch das Bundesverfassungsgericht in Bezug auf die Einmalzahlungen ausdrücklich festgestellt worden. Die Ansprüche der Versicherten, die in den letzten Jahren ein zu geringes Krankengeld erhalten hätten, summierten sich auf bis zu 5 Milliarden DM.

Mit einer Aushebelung des § 44 SGB X würden die früheren Zusagen der Krankenkassen nachträglich zu Makulatur, zur Vermeidung unzähliger Widerspruchsverfahren auf die Einrede der Verjährung zu verzichten. "Einen neuen Milliardencoup zu Lasten der Versicherten wird die DAG mit allen politischen und rechtlichen Mitteln bekämpfen", warnte Freitag. Eine nachträgliche Verschlechterung der Rechtsposition erkrankter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sei mit dem Rechtsstaatsgebot des Grundgesetzes unvereinbar und wäre daher erneut verfassungswidrig.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Angestellten-Gewerkschaft (DAG) Johannes-Brahms-Platz 1, 20355 Hamburg Telefon: 040/3491501 Telefax: 040/349154 00

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