Pressemitteilung | Deutscher Bauernverband e.V. (DBV)

Bundestag verschärft EU-Umweltrichtlinien / DBV sieht Kostenbelastungen ohne Vorteile für den Umweltschutz

(Berlin) - Am 5. April 2001 hat der Deutsche Bundestag die Richtlinien zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und zur integrierten Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzungen (IVU) abschließend beraten. Die Entscheidung des Bundestages wird vom Deutschen Bauernverband (DBV) als eine nationale Verschärfung des EU Rechts heftig kritisiert. "Mit den EU-Richtlinien wurde eine Harmonisierung des EU-Rechts angestrebt, die Bundesregierung baut jedoch durch Verschärfung der nationalen Gesetze neue Wettbewerbsverzerrungen auf," erklärte der Präsident des DBV, Gerd Sonnleitner. "Wir laufen Gefahr, durch massive hausgemachte Erschwernisse insbesondere für die deutsche Landwirtschaft von der wirtschaftlichen Entwicklung in Europa abgekoppelt zu werden". Die in dem Artikelgesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinien festgelegten pauschalen Grenzen für Großvieheinheiten würden den heutigen Ansprüchen an einen standortangepassten Umweltschutz nicht gerecht. Sonnleitner appellierte an die Bundesländer, im Bundesrat keine Verschärfungen des EU-Rechts mitzutragen, sondern das EU-Recht 1:1 zu übernehmen, um die wirtschaftliche Entwicklung im ländlichen Raum nicht selbstverschuldet zu gefährden.

Der Entwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Richtlinien geht bereits über die EU-Vorgaben hinaus, zusätzlich verschärft wurde er noch mit einer Reihe von Änderungsanträgen durch den Umweltauschuss des Bundestages. Der Bundesrat und die Agrarministerkonferenz der Länder hatten sich hingegen der DBV-Forderung nach einer 1:1 Umsetzung der EU-Richtlinien angeschlossen.

Durch den Beschluss des Bundestages muss ein landwirtschaftlicher Betrieb bereits ab einem Viehbesatz von mehr als zwei Großvieheinheiten (GV) pro Hektar eine sehr kostenintensive immissionsschutzrechtliche Genehmigung durchführen. Damit werden auch kleinere Betriebe schon bei geringen Erweiterungsbauten oder bei Neubauten von Stallanlagen durch unverhältnismäßige Auflagen und Kosten in ihrer strukturellen Entwicklung behindert. Bereits ein Betrieb mit 35 Kühen und eigener Nachzucht auf 25 Hektar Grünland ist von den kostenaufwendigen Regelungen betroffen, stellt der DBV fest. Bereits heute regelt die Düngeverordnung die Flächenbindung in der Tierhaltung, indem sie eindeutige Höchstmengen für Wirtschaftsdünger festlegt. Damit wird nach DBV-Ansicht sehr viel spezifischer der aus Umweltschutzsicht relevante Nährstoffanfall pro Hektar geregelt als durch pauschale GV-Grenzen.

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