Pressemitteilung | DDV - Deutscher Dialogmarketing Verband e.V.

Bundesnetzagentur verhängt erstmals Maximalbußgeld wegen unerlaubter Telefonwerbung

(Frankfurt am Main) - Die Bundesnetzagentur hat wegen rechtswidriger Werbeanrufe erstmals den bestehenden Bußgeldrahmen voll ausgeschöpft und ein Bußgeld in Höhe von 300.000 EUR gegen einen Energieanbieter verhängt. Zugrunde lagen nach Angaben der Bundesnetzagentur ca. 2.500 Verbraucherbeschwerden, wobei viele Verbraucher berichteten, dass sich die Anrufer als örtlicher Energieversorger ausgaben oder behaupteten, mit diesem zusammenzuarbeiten. Auf dieser Grundlage wurde versucht, die Verbraucher zum Wechsel ihres Stromlieferanten zu bewegen.

Aus Sicht des DDV sind es insbesondere solcherlei Auswüchse, die dem Image der Branche nachhaltig schaden und immer wieder zum Ruf nach weiterer Gesetzesverschärfung Anlass geben. Das im Herbst 2013 in Kraft getretene Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken zielt darauf ab, derartige Praktiken einzudämmen, ohne zugleich die berechtigten Belange seriöser Gewerbetreibender zu beeinträchtigen. Genau deshalb fordert der DDV bei der anstehenden Evaluierung mit großem Nachdruck, klar zwischen Werbeanrufen und Telefonbetrügereien zu unterscheiden. DDV-Präsident Patrick Tapp: "Das Augenmerk muss zwingend auf einer Verstärkung der Rechtsdurchsetzung im kriminellen Bereich liegen - auch unter der neuen Legislaturperiode werden wir weiter massiv die Schaffung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften einfordern, die unter Ausschöpfung des bestehenden Rechtsrahmens gegen kriminell agierende Unternehmen vorgehen."

Quelle und Kontaktadresse:
DDV - Deutscher Dialogmarketing Verband e.V. Boris von Nagy Leiter Kommunikation Hahnstr. 70, 60528 Frankfurt am Main Telefon: (069) 401 276 500, Fax: (069) 401 276 599

(wl)

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