Pressemitteilung | (vnw) Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V.

Bürgerbegehren und Bürgerentscheide verhindern unzulässig Wohnungsbau

(Hamburg) - Wulffsche Siedlung in Langenhorn, Buchenhofwald in Iserbrook, Freibad Ohlsdorf - drei Beispiele für Bürgerentscheide, die den dringend erforderlichen Neubau von Wohnungen erschwert bzw. verhindert haben. Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen schlägt Alarm.

VNW-Verbandsdirektor Dr. Joachim Wege:

"Hamburg braucht als wachsende Metropole Wohnungsneubau, um Wohnungsnot und Mietenexplosion zu verhindern. Der Senat will deshalb 6.000 neue Wohnungen jährlich bauen lassen, unsere Mitgliedsunternehmen wollen mit 1.900 Wohnungen dazu beitragen. In der Praxis stoßen sie dabei an ihre Grenzen. Bürgerbegehren und Bürgerentscheide vereiteln oft unzulässig den Neubau. Über Baugenehmigungen hat die Verwaltung nach rechtlichen Vorgaben zu entscheiden. Sie unterliegen gerichtlicher Kontrolle. Grundeigentümer wie Anwohner haben Anspruch auf rechtsstaatliche Verfahren und nicht auf Entscheidungen von Zufallsmehrheiten. Bei Aufstellung von Bebauungsplänen wiederum müssen nach Bundesrecht, das dem Landesrecht vorgeht, vielschichtige öffentliche und private Belange sorgsam abgewogen werden. Diese Abwägungen lassen sich schwerlich per Ja-Nein-Frage aus dem Bauch heraus entscheiden. Deshalb sollte Hamburg wie Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg mit Billigung der dortigen Verwaltungsgerichte Volkentscheide gegen die Bauleitplanung per Gesetz ausschließen. Die Bürger wollen und können mehrheitlich dies auch nicht entscheiden. Wir fordern eine entsprechende Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes.

Ein Bürgerbegehren in den Bezirken sollte im Übrigen die Unterstützung von 5 Prozent der wahlberechtigten Einwohner voraussetzen. Ein anschließender Bürgerentscheid sollte erst erfolgreich sein, wenn die Mehrheit der Abstimmenden und mindestens 20 Prozent der Wahlberechtigten ihm zustimmen. Diese Gesetzesänderung würde die Rechtslage zur Volksgesetzgebung aus der Hamburgischen Verfassung übernehmen. Hier gelten die entsprechenden Quoren. Hamburg ist Einheitsgemeinde, weshalb für Volksbegehren und Volksentscheide auf Landesebene gleiche Quoren gelten sollten wie auf Bezirksebene. Den notwendigen Wohnungsbau erreichen wir nicht, wenn Minderheiten zum Teil aus Egoismus oder aus Spaß Mehrheitsentscheidungen der Bezirksversammlung ausbremsen. So wird der demokratische Rechtsstaat zur Farce!"

Der Verband fordert die Bürgerschaft auf, die entsprechenden Gesetzesänderungen zu beschließen und damit den Weg für schnelleren Wohnungsneubau in der Hansestadt freizumachen. Zugleich sollten die Bezirksamtsleiter ihr Kontrollrecht nutzen und eindeutig unzulässige Bürgerbegehren stoppen, um so unnötigen Kosten- und Zeitaufwand zu vermeiden.
>br> Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V. vertritt 316 Wohnungsgenossenschaften und -gesellschaften in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. In ihren 710.500 Wohnungen leben rund 1,5 Millionen Menschen.

Quelle und Kontaktadresse:
VNW Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V. Dr. Peter Hitpaß, Pressesprecher Tangstedter Landstr. 83, 22415 Hamburg Telefon: (040) 520110, Telefax: (040) 52011201

(cl)

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