Pressemitteilung |

Besoldung: DBB-Bundeshauptvorstand pocht auf Nachbesserungen

(Bonn) - Der DBB-Bundeshauptvorstand erwartet deutliche Verbesserungen bei den geplanten Besoldungsanpassungsmaßnahmen, damit Beamte und Versorgungsempfänger nicht von ihrem Anspruch auf Anpassung der Bezüge an die allgemeine Einkommensentwicklung abgekoppelt werden.

Auf seiner Sitzung am 20. und 21. November in Goslar räumte der Bundeshauptvorstand zwar ein, dass sich der vorliegende Gesetzentwurf zwar teilweise am Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst orientiert, den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und den finanziellen Möglichkeiten werde er allerdings nicht gerecht.

Konkret fordert das zweithöchste DBB Beschlussgremium, dass die für den 1. Januar 2001 vorgesehene Bezügeanhebung um 2,0 Prozent um 5 Monate und die ab 1. Januar 2002 geplante 2,4-prozentige Anpassung um vier Monate vorgezogen werden muß. Von diesen Anpassungen dürften keine Gehaltsbestandteile, also auch nicht der Verheiratetenanteil an Familienzuschlägen oder Stellenzulagen, ausgenommen bleiben. Die nach dem Gesetzentwurf nur für Beamte bis zur Besoldungsgruppe A 9 vorgesehene Einmalzahlung von 400 Mark in 2000 will der DBB Bundeshauptvorstand auf alle Empfänger von Dienstbezügen ausgedehnt sehen. Bei den Anwärterbezügen pocht der Bundeshauptvorstand auf eine 2-prozentige Anhebung rückwirkend zum 1. April dieses Jahres und eine weitere 2,4-prozentige Erhöhung zum September nächsten Jahres. Schließlich wird die längst überfällige Anhebung der kinderbezogenen Anteile im Familienzuschlag auf die vom Bundesverfassungsgericht vorgegebene Höhe erwartet.

In einer Stellungnahme zum Besoldungsstrukturgesetz erteilte der DBB Bundeshauptvorstand nochmals allen Bestrebungen zur Dezentralisierung der Besoldung eine deutliche und uneingeschränkte Absage. Die bewährte gesamtstaatliche Regelungskompetenz verhindere eine Rechtszersplitterung und schaffe Rechtsklarheit für Beamte und Bürger. Bei Aufgabe der Regelungshoheit des Bundes drohe ein Einkommensgefälle zwischen Bund und Ländern bzw. unter den Ländern. Die Konsequenz wäre über kurz oder lang eine deutliche Verschlechterung der staatlichen Daseinsvorsorge in den ärmeren Bundesländern.

Zurückgewiesen wird vom DBB Bundehauptvorstand der Versuch , herausgehobene Funktionen mit der Gewährung befristeter Zulagen anstelle eines höheren Amtes zu verknüpfen. Zur Fortentwicklung des Besoldungsrechts setzt der DBB stattdessen auf eine Vereinfachung und Straffung der Grundgehaltssätze, auf Verzahnungsämter zwischen den Laufbahngruppen und auf eine Wiedereinführung der Bewährungsbeförderung. Darüber hinaus fehlen Regelungen zur amtsangemessenen Besoldung verschiedener Beamtengruppen wie etwa Amtsanwälte, Techniker, Justizwachtmeister, Rechtspfleger und einfacher Zolldienst oder auch Gerichtsvollzieher. Schließlich ist eine verbesserte Vermögensbildung im öffentlichen Dienst überfällig.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Beamtenbund e.V. (DBB) Peter-Hensen-Str. 5-7 53175 Bonn Telefon: 0228/811101 Telefax: 0228/811171

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