Pressemitteilung | Deutscher Reiseverband e.V. (DRV)

Bei Reiseversicherungen standhaft bleiben / Bundesrats-Stellungnahme zur Versicherungsvermittlerrichtlinie

(Berlin) - Der Bundesrat hat zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Richtlinie zum Versicherungsvertrieb Stellung genommen. Er fordert darin den Bundestag auf, die Ausnahmeregelungen für Versicherungsvermittler in Nebentätigkeit - wie z.B. Reisebüros - zu überdenken. Aus Sicht des DRV ein unüberlegter Schritt.

Die Bundesregierung hat einen gelungenen Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie vorgelegt. Der Entwurf sieht vor, dass die nebenberufliche Vermittlung von Reiseversicherungen durch Reisebüros wie bisher erfolgen kann. Dies hat der DRV ausdrücklich begrüßt. Es ist richtig und wichtig, dass sich Urlauber in Reisebüros auch in Zukunft unbürokratisch gegen Gefahren und Risiken absichern können.

Der Bundesrat verweist nun auf den Verbraucherschutz und regt an, die Erleichterungen für den Vertrieb von Annexversicherungen zu streichen. Dies geht aber laut DRV-Präsident Norbert Fiebig völlig an der Realität vorbei: "Der Vertrieb einer Gepäckversicherung ist weitaus weniger komplex als etwa der Vertrieb einer Lebensversicherung. Deshalb macht es Sinn, dass Reisebüros auf möglichst unkomplizierte Weise Versicherungen vermitteln. Das hat sich bewährt: So tragen sie dazu bei, dass Urlauber die Erholung und Entspannung mit Reiseschutz genießen können. Das scheint einigen Bundesländern nicht klar zu sein."

Der Gesetzgeber muss darauf achten, dass der Verkauf von Reiseversicherungen im Reisebüro nicht verkompliziert wird. Denn diese Zusatzleistungen sind für die Urlauber wichtig. Das Negativbeispiel Großbritannien zeigt, was passiert, wenn der Gesetzgeber den Vertrieb von Reiseversicherungen mit dem von Lebensversicherungen gleichsetzt. Die Produkte gelangen nicht an den Kunden und der Urlauber reist ohne Schutz. Der DRV rät dem Bundestag dringend dazu an, dem Gesetzentwurf der Bundesregierung festzuhalten und den Ausführungen des Bundesrates hinsichtlich der Annexversicherungen keine weitergehende Beachtung zu schenken. Alles andere wäre ein Bärendienst an Reisevertrieb, Urlaubern und Verbrauchern.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher ReiseVerband e.V. (DRV) Pressestelle Schicklerstr. 5-7, 10179 Berlin Telefon: (030) 28406-0, Fax: (030) 28406-30

(cl)

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