Pressemitteilung | BDSW e.V. - Bundesverband der Sicherheitswirtschaft / Wirtschafts- und Arbeitgeberverband

Bayern: Allgemeinverbindlichkeit des Lohntarifvertrages für das Sicherheitsgewerbe

(Bad Homburg/München) - Auf seiner Sitzung am 29. Juli 2014 in München hat der Tarifausschuss des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration die Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit des Lohntarifvertrages Nr. 32 für Sicherheitsdienstleistungen in Bayern einschließlich der Zeitzuschläge und Ausbildungsvergütungen empfohlen.


Durch die Allgemeinverbindlichkeit, des durch den BDSW verhandelten Tarifvertrags, erhalten alle Arbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer des privaten Sicherheitsgewerbes, die in Bayern eingesetzt werden und in einem Betrieb mit Sitz in Bayern arbeiten, die im Lohntarifvertrag vereinbarten regionalen Mindestlöhne. Bereits in der untersten Lohngruppe erhalten die Beschäftigten mit Wirkung ab 01. Mai 2014 mit 8,79 Euro Stundengrundlohn mehr, als der gesetzliche Mindestlohn mit Wirkung ab 01. Januar 2015 mit 8,50 Euro vorsieht.

Die AVE-Erklärung führt dazu, dass auch die öffentlichen Auftraggeber in Bayern bei der Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen an bayerische Betriebe an den regionalen und für allgemeinverbindlich erklärten Lohntarifvertrag gebunden sind.

Nach der Empfehlung durch den Tarifausschuss wird der zuständige Staatsminister die AVE im Wege eines sog. staatlichen Normsetzungsaktes eigener Art verfügen. Mit Bekanntgabe im Bundesanzeiger erlangt die Entscheidung des Ministers formelle Rechtskraft.

"Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung war und ist für die Tarifautonomie und die hieraus abgeleitete Ordnungsfunktion der Tarifverträge für die Arbeitswelt der Beschäftigten von besonderer Bedeutung", so der Landesgruppenvorsitzende des BDSW in Bayern, Gerhard Ameis. "Sie verbessere zudem die Wettbewerbsfähigkeit der verbandsangehörigen Unternehmen gegenüber den außerhalb des Verbandes stehenden Arbeitgebern am Markt, da sie für alle Beteiligten einheitliche Grundlagen für Löhne, Zeitzuschläge und Ausbildungsvergütungen vorgibt", so Ameis abschließend.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Sicherheitswirtschaft Wirtschafts- und Arbeitgeberverband e. V. (BDSW) Silke Wollmann, Presse und Öffentlichkeitsarbeit Norsk-Data-Str. 3, 61352 Bad Homburg Telefon: (06172) 948050, Fax: (06172) 458580

(sy)

NEWS TEILEN: