Pressemitteilung | Fachverband Hoch- und Massivbau im Zentralverband Deutsches Baugewerbe

Baugewerbe: Steuerliche Förderung von Wohnungsbauinvestitionen ist Schritt in die richtige Richtung

(Berlin) - "Auch wenn wir uns eine generelle Erhöhung der AfA von zwei auf vier Prozent gewünscht hätten, begrüßen wir den heutigen Beschluss der Bundesregierung, eine Sonderabschreibung im Wohnungsneubau einzuführen. Damit werden Investitionen in neue Wohnungen mit Sicherheit gefördert." So der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Felix Pakleppa, zum heutigen Kabinettsbeschluss.

Im vergangenen Jahr sind rund 290.000 Wohnungen neu auf den Markt gekommen; allen Experten zufolge sind aber mindestens 400.000 Wohnungen jährlich notwendig, um den Bedarf zu decken, denn besonders in den Ballungsgebieten und Universitätsstädten sind bezahlbare Wohnungen Mangelware.

Pakleppa weiter: "Zu kritisieren ist an dem Beschluss, dass die Wohnungsbautätigkeit nur über einen Zeitraum von drei Jahren gefördert wird, denn die Sonder-AfA gilt nur für diejenigen Wohnungen, für die bis Ende 2019 ein Bauantrag gestellt und die spätestens 2022 auch fertig gestellt wurden. Darüber hinaus wäre es hilfreich gewesen, wenn auch Wohnungen gefördert würden, für die bereits im vergangenen Jahr eine Baugenehmigung erteilt wurde."

"Neben der steuerlichen Förderung von privaten Investitionen sind aber weitere Anstrengungen notwendig, um eine entsprechend hohe Anzahl neuer Wohnungen zu bauen. Dazu gehört vor allem, dass die Länder nicht weiter an der Steuerschraube drehen und die Grunderwerbsteuer erhöhen. Dazu gehört aber auch, dass die Kommunen zügig kostengünstiges Bauland zur Verfügung stellen. Und beide zusammen müssen überdies selbst in den sozialen Wohnungsbau investieren. Richtigerweise hat die Bundesregierung die den Ländern jährlich zur Verfügung gestellten Mittel von 518 Mio. Euro auf eine Milliarde Euro quasi verdoppelt." So Pakleppa.

Ein weiterer Weg, preiswerte Wohnungen schneller an den Markt zu bringen, sind standardisierten Typenhäuser, die in den Bauordnungen der Länder verankert werden, um so Planungs- und Genehmigungsprozesse wirksam abzukürzen. Diese Gebäude können problemlos in Baulücken und bei der Nachverdichtung in Gemeinden und Siedlungen gebaut werden. Pakleppa: "Wir wollen keine seriell gefertigten Mietskasernen an den Stadträndern, die neue soziale Probleme und No-Go-Areas nach sich ziehen."

Grundsätzlich ist das Baugewerbe hervorragend für die neuen zusätzlichen Aufgaben gerüstet. Der Wohnungsbau wird zu fast 90 Prozent von den Betrieben des deutschen Baugewerbes geleistet. Viele Unternehmen sind bereits in Vorleistung gegangen und haben Typenhäuser oder Modulhäuser konzipiert und auch gebaut.

Quelle und Kontaktadresse:
Fachverband Hoch- und Massivbau im Zentralverband Deutsches Baugewerbe Pressestelle Kronenstr. 55-58, 10117 Berlin Telefon: (030) 20314-0, Fax: (030) 20314-419

(sa)

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