Pressemitteilung | Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed)

BVMed-Sonderveranstaltung: DRG-System bringt mehr Transparenz im Krankenhaus

(Bonn) - Die Einführung des DRG-Vergütungssystems für Leistungen im Krankenhaus (Diagnosis Related Groups) wird zu mehr Transparenz im Leistungsgeschehen führen. Es wird möglich sein, Krankenhäuser ökonomisch zu vergleichen. Die Experten der BVMed-Sonderveranstaltung "Das G-DRG-System – Eine Revolution im deutschen Krankenhausmarkt" in Bonn waren sich aber auch einig, dass das DRG-System insgesamt nicht zu Kosteneinsparungen führen wird. Entscheidend sind nun die gesetzlichen Rahmenbedingungen zum Preissystem und zur Mengensteuerung. Bundesärztekammer (BÄK) und Krankenhausgesellschaft (DKG) schlagen hier ein Festpreissystem mit Mengensteuerung bzw. Zielkorridor vor, so BÄK-Referent Dr. Bernhard Rochell. Wichtig ist auch, dass das neue System medizinische Innovationen nicht hemmt. Theo Riegel von den Ersatzkassenverbänden (VdAK) versicherte den mehr als 100 Industrievertretern, dass das ausgewählte australische System in dieser Hinsicht am fortschrittlichsten sei. Außerdem sei eine jährliche Anpassung des deutschen DRG-Systems vorgesehen.

In seinem Einführungsreferat machte BVMed-Geschäftsführer Joachim M. Schmitt aus Sicht der Medizinprodukteindustrie deutlich, dass das neue Krankenhausentgeltsystem medizinische Innovationen berücksichtigen müsse. Das deutsche DRG-System müsse eine kurzfristige Anpassungsfähigkeit an den medizinisch-technischen Fortschritt sicherstellen. Offen sei derzeit, wie die politische Konsensfindung über die endgültigen Rahmenbedingungen aussehen wird. Wird es Festpreise oder Höchstpreise geben? Wie will man die Mengen steuern? Wird mit der Einführung des G-DRG-Systems die Budgetierung aufgehoben? Die Antworten auf diese Fragen seien für den Erfolg des DRG-Systems entscheidend.

Dr. Bernhard Rochell von der Bundesärztekammer bezeichnete den Zeitrahmen zur DRG-Einführung als "sehr optimistisch". Bis Ende 2001 muss eine Vereinbarung der Fallgruppen und ihrer Relativgewichte sowie eine Bewertung der Zu- und Abschläge realisiert sein. Ab 2003 sollen dann die bisherigen Entgelte durch das neue Vergütungssystem abgelöst werden. Zu den Auswirkungen des Systems führte Dr. Rochell die Erfahrungen aus den USA an:

- Verringerung der durchschnittlichen Verweildauer
- Abnahme der durchschnittlichen stationären Belegungsquote
- Reduktion der Aufwendungen für stationäre Behandlungen, aber keine Reduktion der Gesamtausgaben im Gesundheitswesen
- Zunehmende Kooperationsbildung im Krankenhausbereich
- Deutliche Zunahme ambulanter Operationen

Das australische AR-DRG-System, das Deutschland als Vorbild dient, sei das beste System, aber lediglich der Einäugige unter den Blinden: "Wir sehen noch erheblichen Anpassungsbedarf", so Dr. Rochell.

Bei den ordnungspolitischen Rahmenbedingungen seien vier Finanzierungsmodelle für das neue Vergütungssystem möglich: Preisdegression bei Überschreitung vereinbarter Mengen, Höchstpreissystem mit Mengenöffnung, Erlösbudget mit Mehrerlösausgleichen sowie Landesbudget mit Punktwertabsenkung. Wichtig sei es, Fehlanreize im System zu vermeiden. So müsse die Orientierung am Minimalstandard und die ökonomische Strangulation des ärztlichen Handelns ebenso verhindert werden wie die Hemmung medizinischer Innovation, so Dr. Rochell.

Nach Aussage von Dr. Michael Schopen vom Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) spielen medizinische Klassifikationen in allen DRG-Systemen eine zentrale Rolle. Sie verdichten Informationen über Diagnosen und durchgeführte Maßnahmen, um die Entgeltgruppe eines Falles zu bestimmen. Die Internationale Klassifikation der Krankheiten (ICD-10) und der Operationenschlüssel (OPS-301) dienen dazu, die Entgeltgruppen zu definieren und voneinander abzugrenzen. Nach der Entscheidung für das australische DRG-System muss die ICD-10 angepasst und der OPS-301 insbesondere um die nicht-operativen Prozeduren erweitert werden. Die gestiegene Bedeutung der Kodierung in dem neuen DRG-System drückt sich nach Ansicht Dr. Schopens alleine dadurch aus, dass Fehlkodierungen enorme finanzielle Verluste für ein Krankenhaus bedeuten können. Um eine möglichst einheitliche Kodierung in allen Krankenhäusern zu erreichen, sind Kodierrichtlinien erforderlich. Die "Allgemeinen Kodierrichtlinien" werden demnächst veröffentlicht werden. Derzeit stehe noch eine Stellungnahme der Bundesärztekammer aus.

Theo Riegel vom Verband der Angestellten-Krankenkassen (VdAK) erwartet mit dem DRG-System die Verbesserung der Qualität, der Effizienz und der Transparenz durch die Offenlegung der Wirtschaftlichkeit eines Krankenhauses. Das DRG-System sage dabei nur, wie die Gelder verteilt werden. Wieviel verteilt werde, sei eine politische Entscheidung, die noch ausstehe und von großer Bedeutung sei. Da es zu enormen Umschichtungen kommen werde, schlage die Selbstverwaltung eine zweijährige budgetneutrale Einführung und eine anschließende dreijährige Konvergenzphase vor. Zum aktuellen Stand des Verfahrens berichtete Riegel: Die Allgemeinen Kodierrichtlinien stehen kurz vor der Veröffentlichung. Der Kalkulationsleitfaden liegt im Entwurf ebenfalls vor und wird ab nächste Woche im Methodentest in 27 Krankenhäusern getestet. Er soll nach diesen Erfahrungen überarbeitet und bis Oktober 2001 in der endgültigen Fassung vorliegen. Die erste Kalkulationsrunde für die Relativgewichte soll von Juli bis Dezember 2001 stattfinden, so dass auf der Basis dieser empirischen Daten die DRG-Gruppen und die Schweregrade im Jahr 2002 festgelegt werden können. Die Gründung des DRG-Instituts mit Sitz in Köln sei noch im April 2001 vorgesehen, so Riegel.

Peter Pfaffenberger, stellvertretender Geschäftsführer des St.-Josefs-Hospitals in Wiesbaden, sprach für eines der 27 Krankenhäuser, die am Methodentest teilnehmen. Gefährlich sei es, ein Kalkulationsschema zu entwickeln, ohne das Ziel zu kennen. Die Situation an den Krankenhäusern sei durch einen Anstieg der Fallzahlen, durch rückgängige Verweildauer und Auslastung geprägt. Durch die größere Transparenz im Krankenhausbereich werde sich das Problem, dass Krankenhäuser mit gleicher Leistungsstruktur unterschiedliche Budgets haben, künftig bei den Budgetverhandlungen ändern. Betriebswirtschaftlich sinnvoll sei eine Effizienzsteigerung durch die Optimierung der Betriebsgröße der Krankenhäuser.

Quelle und Kontaktadresse:
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