Pressemitteilung | Steuerberater-Verband e.V. Köln Verband der Steuerberatenden und Wirtschaftsprüfenden Berufe

Auf ein gesundes neues Jahr! Krankheitskosten in der Steuererklärung

(Köln) - Die guten Vorsätze für 2016 sind gefasst: Bei vielen rangiert eine gesündere Lebensweise ganz oben auf der Liste: Mehr Bewegung, mit dem Rauchen aufhören, eine ausgewogene Ernährung und weniger Stress. Motivation zum Durchhalten hat der Bundesfinanzhof pünktlich zum Jahreswechsel mit zwei Urteilen (VI R 32/13, VI R 33/13) geliefert.

Der Steuerberater-Verband e.V. Köln weist darauf hin, dass es sich bei Krankheitskosten grundsätzlich um sogenannte außergewöhnliche Belastungen handelt. Darunter werden solche Aufwendungen verstanden, mit denen ein Steuerpflichtiger zwangsläufig im Gegensatz zur überwiegenden Mehrzahl ähnlich situierter Steuerpflichtiger konfrontiert ist. Beispielsweise handelt es sich dabei um Kosten für medizinische Hilfsmittel wie Krücken, Sehhilfen, Zweibettzimmerzuschläge oder Zuzahlungen von Medikamenten. Diese können einkommensteuerlich angesetzt werden.

Jedoch mindern die Ausgaben erst die Steuerlast, nachdem die sogenannte zumutbare Belastungsgrenze überschritten wurde. Wegen des Leistungsfähigkeitsprinzips im Steuerrecht ist die zumutbare Belastung nicht einheitlich. Sie beträgt beispielsweise bei Steuerpflichtigen mit drei oder mehr Kindern und Einkünften zwischen 15.340 und 51.130 Euro nur 1 Prozent, wohingegen Kinderlose mit Einkünften von mehr als 51.130 Euro 7 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht steuermindernd ansetzen können.

"Ein Apfel am Tag, mit dem Doktor keine Plag." Für Ihre Steuererklärung können wir Ihnen leider keine solch simple Strategie empfehlen. Was wir hingegen empfehlen können, ist den Steuerberater-Suchservice des Deutschen Steuerberaterverbands e.V. unter: www.steuerberater-suchservice.de, mit dem Sie Expertenrat in Ihrer Nähe einholen können.

Quelle und Kontaktadresse:
Steuerberater-Verband e.V. Köln Verband der Steuerberatenden und Wirtschaftsprüfenden Berufe Pressestelle Von-der-Wettern-Str. 17, 51149 Köln Telefon: (02203) 993090, Fax: (02203) 993099

(wl)

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